MÖSCHA-Schwenkverteiler sind mit Einschränkungen in Deutschland zugelassen! Jedes Bundesland hier eigene Regelungen, die bei der zuständigen Kammer erfragt werden können.

Die Firma MÖSCHA kämpft für eine Ausweitung/Verlängerung der Zulassung.

 

1.     Forderung nach Aufnahme einer Ausnahmeregelung zur Düngeverordnung gerichtet an die politischen Vertretungen im Rahmen diverser Veranstaltungen

 

2.     “Möscha macht mobil“ – Bericht in der top agrar südplus Ausgabe Mai 2018

 

3.     Weiterhin kann -unter Beachtung der Einarbeitungsfristen- mit dem Möscha Schwenkverteiler auf unbestelltem Ackerland Gülle ausgebracht werden.